Hypoport übernimmt ausstehende Anteile von E&P

Hypoport übernimmt vollständig E&P Pensionsmanagement GmbH, verstärkt durch bewährte Führungskräfte und baut auf einer starken Historie in der betrieblichen Altersvorsorge auf. Erfahren Sie mehr über den nahtlosen Übergang und die Zukunftsaussichten.

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Anforderungen an Unternehmen steigen, 54 % der Bevölkerung erwarten mehr Nachhaltigkeit von deutschen Unternehmen – Betriebliche Gesundheitsförderung und „existenzielle“ Benefits liefern dafür substantielle Vorteile!

Wir klären auf: Wer muss und wer kann nachhaltig agieren und wie kann eine betriebliche Krankenversicherung zur Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien beitragen?

Seit 2017 sind einige Unternehmen von der Pflicht betroffen, eine Berichtserstattung gemäß CSR-RUG (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) durchzuführen.

Die Pflicht treffen hierbei kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, einem Umsatzerlös von über 40 Mio. € oder über 20 Mio. € Bilanzsumme.

Neben der unmittelbaren Betroffenheit können aber auch kleinere Unternehmen oder Unternehmen mit geringer ausfallenden Bilanzkennzahlen mittelbar betroffen sein, in dem sie beispielsweise Teil einer Wertschöpfungskette börsennotierter Unternehmen sind oder – hierauf gehen wir später explizit ein – die Arbeitgeberattraktivität nachhaltiges Agieren erfordert. 

Ab dem Jahr 2025 soll gemäß aktuellem Verhandlungsstand die Berichtserstattungspflicht gem. CSRD auf alle Großunternehmen ausgeweitet werden:

Somit sollen künftig alle Unternehmen unabhängig von einer Börsennotierung betroffen, die 2 der folgenden 3 Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme von mind. 20 Mio. €
  • Umsatzerlöse von mind. 40 Mio. €
  • mindestens 250 Arbeitnehmer beschäftigen.

In Summe wären durch die Neuregelungen dann rund 27-mal mehr Arbeitgeber betroffen, sprich 15.000 an der Zahl. Für alle börsennotierten Unternehmen besteht mit der Ausnahme für Kleinstunternehmen weiterhin die Berichtserstattungspflicht.

Wird dieser Vorschlag der EU-Kommission angenommen, muss das aktuelle CSR-RUG auf nationaler Ebene entsprechend angepasst werden. Es lohnt sich also rein aus rechtlicher Perspektive, bereits jetzt auf Neureglungen und eine Betroffenheit vorbereitet zu sein.

Ab 2025: 
Neureglung geplant,
15.000 Unternehmen betroffen

CSR-RUG setzt zum Ziel, Transparenz über ökologische und soziale Eigenschaften von Unternehmen zu schaffen und somit das Vertrauen der Verbraucher und den achtsamen Umgang mit Ressourcen zu stärken. Dies erfolgt durch die Offenlegung von nichtfinanziellen Aspekten zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung (§ 289c HGB). Hierzu zählt auch ein Diversitätskonzept für die Zusammensetzung der Unternehmensführung, der Kontrollgremien und des Aufsichtsrats. 

Häufig fällt in diesem Zusammenhang auch der Begriff „ESG“, welcher mit seinen 3 Buchstaben die o.g. Aspekte zusammenfasst: 

E = Environment (z.B. Klima, Ressourcenknappheit, Umwelt)

S = Social (z.B. Sicherheit, Gesundheitsschutz, gesellschaftliches Engagement)

G = Governance (z.B. Unternehmenswerte, Compliance, Korruption)

CSR und ESG sind dennoch nicht als Synonyme zu verwenden: 

Die ESG-Strategie verfolgt eine quantitative Herangehensweise an die Bewertung der Nachhaltigkeitskriterien und hat zur Zielgruppe hauptsächlich Investoren und Analysten.

Die CSR-Strategie hingegen verfolgt einen qualitativen Ansatz mit dem Fokus auf gesellschaftliche Verantwortung zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung und Reputationsaufbau und ist Grundlage für das CSR-RUG. 

17 globale Nachhaltigkeitsziele (SDG)
bilden Grundlage
für CSR-RUG

Ein weiterer Aspekt ist die mittelbare Betroffenheit kleinerer Unternehmen, die sich innerhalb der Wertschöpfungs- oder auch Lieferkette eines von der Berichtserstattungspflicht betroffenen Unternehmens befinden. Auch im Lieferkettengesetz (LkSG = Lieferkettensorgfalts-pflichtgesetz) ist ab dem 01.01.2023 erstmals geregelt, dass Fürsorgepflichten für Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette einzuhalten und umzusetzen sind. Eine mittelbare Betroffenheit kann auch hier durch spezielle Pflichten im Rahmen der einzelnen Vertragsbeziehungen entstehen.

Wir erkennen, dass das Thema Nachhaltigkeit auf nationaler, aber auch internationaler Ebene immer mehr an Bedeutung gewinnt und wir uns längst nicht mehr ausschließlich in der ökologischen Nachhaltigkeit (Fußabdruck) bewegen, sondern die soziale Nachhaltigkeit (Handabdruck) eine zunehmende Rolle im wirtschaftlichen Kontext einnimmt.

Den Rahmen für das CSR-Management bilden die Sustainable Developement Goals (SDG) der Vereinten Nationen. Es sind in der Zahl 17 globale Ziele, die am 01.01.2016 in der Agenda „Transforming Our World: The 2030 Agenda for Sustainable Development“ verabschiedet wurden und vorerst für 15 Jahre gelten. Diese Agenda bildete die Grundlage für die im Januar 2017 verabschiedete Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie inkl. des CSR-RUG.

Die 17 SDG: 

Offengelegt werden müssen Informationen gem. CSR-RUG im Lagebericht, in einer gesonderten Erklärung im Bundesanzeiger gemeinsam mit dem Lagebericht oder auf der unternehmenseigenen Internetseite für mind. 10 Jahre, sofern im Lagebericht hierauf Bezug genommen wird.
Um die Qualität der Berichte vergleichen zu können, haben sich zwei Standards etabliert: 

  1. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK)
  2. Die Global Reporting Initiative (GRI)

Wer ist Ihre Nachhaltigkeits-Zielgruppe? 

CSR-RUG hat zum Ziel, Vertrauen der Verbraucher zu generieren, ESG richtet sich an Investoren, doch sind das alle Zielgruppen, die Sie als Arbeitgeber mit einer Nachhaltigkeitsstrategie erreichen möchten? Gemäß der Authenticity-Gap-Studie* ist Fakt, dass 54 % der deutschen Bevölkerung von Unternehmen eine nachhaltige Verantwortung erwarten. 

Die Authenticity-Gap-Studie 2021 von FLEISHMANNHILLARD* bestätigt: Zugang zu bezahlbarer und guter Gesundheit sind Verbrauchern am wichtigsten.
*Quelle: Authenticity Gap Studie 2021, Aufruf am 16.09.2023, Bildquelle: ebenda

Nachhaltige,
existenzsichernde
Benefits sind gefragt

In Zeiten von Fachkräftemangel und hoher Fluktuationsraten spielen die eigenen Mitarbeitenden und diejenigen, die es werden sollen für den Unternehmenserfolg eine ausschlaggebende Rolle. Für HR-Abteilungen bilden Anforderungen an eine Marke bzw. das Employer Branding eine neue Herausforderung, denn die Erwartungshaltung der Arbeitnehmer hinsichtlich Nachhaltigkeit steigt stetig an. 

Zugespitzt haben sich die Anforderungen an den eigenen Arbeitgeber jüngst durch die drohenden steigenden Energiepreise, sodass die Erwartungshaltung seitens Mitarbeitenden gegenüber den Arbeitgebern immer mehr zunimmt, nachhaltig zu agieren und Sicherheit zu vermitteln. Es bestehen für einige Generationen (X, Y und Z) erstmals in der breiten Masse Zukunftsängste. 

Sie als Arbeitgeber sind jetzt gefragt, existenzielle Unterstützung zu leisten und Ihrer Belegschaft eine lebenswerte Zukunft zu vermitteln. 

Die soziale Nachhaltigkeit oder der „Handprint“ kommen hier explizit zum Tragen und Sie sichern sich zudem einen klaren Wettbewerbsvorteil, wenn Sie sich nicht nur um ökologische Aspekte, sondern auch zwischenmenschliche Werte Gedanken machen und diese nach innen und außen leben. 

„Green Washing“:
Erlangen eines „grünen Images“ durch PR und Marketing, tatsächliche
grüne Maßnahmen im Kerngeschäft bleiben aber aus

ACHTUNG: Arbeitnehmer erkennen hier durch die Unternehmenskultur oder bereits im Bewerbungsprozess durch ausgiebige Recherche, ob Sie ein echtes grünes
Unternehmen sind, oder Sie nur Green Washing betreiben. 

  • Nachhaltigkeit ist also nicht nur eine nichtfinanzielle Erklärung, sondern eine
    Einstellung, die sich über das komplette Unternehmen und darüber hinaus erstreckt. 
  • Es gilt also, Kriterien nicht nur auf dem Papier zu erfüllen, sondern diese auch zu
    leben und in die Unternehmensstrategie und den Berufsalltag zu verankern.

Für die Belegschaft greifbare Aspekte sind hier beispielsweise Gesundheit am Arbeitsplatz,
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Chancengleichheit und Diversity. 

Eine betriebliche Krankenversicherung kann ein riesiger Hebel zur existenziellen Sicherheit Ihrer Belegschaft sein und erfüllt daher Nachhaltigkeitskriterien gemäß CSR

Durch eine betriebliche Krankenversicherung ermöglichen Sie Ihrer Belegschaft universellen Zugang zu besserer medizinischer Versorgung. Sie entscheiden sich proaktiv dafür, das in Deutschland existierende, durchaus gute Gesundheitssystem mit individuellen Leistungen arbeitgeberfinanziert zu erweitern und vermitteln Sicherheit, schaffen finanziellen Zugang und somit die Möglichkeit, autonome Entscheidungen beim Arzt und über die eigene Gesundheit zu treffen.

Häufig können Mitarbeitende durch zu hohe Eigenanteile / Zuzahlungen und mangelnde Aufklärung nicht die Leistungen in Anspruch nehmen, die sie benötigen. Durch einen kleinen Beitrag übernehmen Sie als Arbeitgeber soziale Verantwortung und somit ganz klar nachhaltiges unternehmerisches Handeln im Sinne der ESG- und CSR-Kriterien. 

Mit der richtigen Auswahl, bei der wir als E&P Sie unterstützen, treffen Sie die richtige Wahl für Produkte, die den Zielen der Vereinten Nationen entsprechen und auch dahingehend testiert sind. 

Auf dem bKV-Markt gibt es nachhaltige Produkte, die SDG 3 „Gesundheit und Wohlbefinden“ oder SDG 5 „Geschlechtergleichheit“ durch die Produktgestaltung, Kommunikation, die Services und Glaubwürdigkeit des Anbieters erfüllen. 

Die wichtigste Rolle spielt dabei jedoch der Aspekt, den Sie gegenüber Ihrer Belegschaft und Bewerbern ganz klar kommunizieren und leben: Förderung der medizinethischen Prinzipien. 

Genauer gesagt fördern Sie folgende, teilweise bereits o.g. Aspekte, in Ihrem Unternehmen: 

  • Autonomie: Selbstbestimmungsfähigkeit bei Krankheit bezüglich Behandlung 
  • Gerechtigkeit: Eine faire Verteilung von Gesundheitsleistungen
  • Fürsorge: Ein freiwilliger Beitrag Ihrerseits zur Verbesserung der Lebenserwartung und -qualität
  • Schadensvermeidung: Die Möglichkeit, gesundheitliche Schäden zu vermeiden und abzuwenden

Dies wird Ihnen mit einem Testat bestätigt.

Wie kann eine solche betriebliche Krankenversicherung aussehen und wie kommunizieren Sie diese bereits in einer Stellenanzeige, um sich bereits vor dem ersten Kennenlernen als grünes, soziales Unternehmen zu positionieren? 

Beispiel für Ihre zukünftige Stellenanzeige 

„Was Sie bei uns erwartet“:

  • 1.500 € netto jährlich für ambulante und zahnmedizinische Leistungen wie z.B. Physiotherapie, Zahnersatz und -behandlung, Schuheinlagen, Medikamente, Brillen und vieles mehr.
  • Facharzttermine innerhalb von i.d.R. 5 Tagen und ärztliche Videotelefonie zu jeder Tages- und Nachtzeit für Sie und Ihre Familienangehörige

Wir bieten soziale Nachhaltigkeit und existenzielle Absicherung Ihrer Gesundheit durch die
Erfüllung des globalen Nachhaltigkeitsziels Nr. 3 „Gesundheit und Wohlergehen“ 

Zusätzlich verbessern Sie den  Recruitingerfolg und schaffen vielzählige positive Effekte: 

  • Emotionale Bindung der bestehenden Belegschaft, Motiviationssteigerung
  • Identifikation der Mitarbeitenden mit Ihnen als Arbeitgeber und der Unternehmensmarke
  • Unternehmenswerte werden mit Leben gefüllt
  • Berücksichtigung individueller Lebensphasen, langfristige Bindung
  • Nachhaltige Sicherung Ihres Unternehmenserfolgs

Sie haben Interesse? Dann kommen Sie jetzt auf uns zu und lassen Sie uns über eine sinnvolle, nachhaltige Benefitstrategie sprechen, die Ihren Mitarbeitenden eine lebenswerte Zukunft bereitet.